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Kleinunternehmer

E-Rechnung für Kleinunternehmer:
Was gilt 2025?

Die E-Rechnungspflicht gilt ab 2025 — aber wie sieht es für Kleinunternehmer aus? Wer ist betroffen, wer ist ausgenommen, und was sollten Kleinunternehmer jetzt tun?

April 2026 4 Min. Lesezeit KermaLabs

Was ist ein Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind Unternehmer, deren Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit und weisen auf ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen?

Ja. Die Empfangspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen — auch für Kleinunternehmer. Sie müssen in der Lage sein, E-Rechnungen von Lieferanten zu empfangen und zu verarbeiten.

In der Praxis bedeutet das: Wenn Ihr Lieferant Ihnen eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung schickt, müssen Sie diese akzeptieren und korrekt archivieren.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen versenden?

Das kommt auf den Empfänger an:

Rechnungen an Privatpersonen (B2C)

Keine E-Rechnungspflicht. Sie können weiterhin normale PDF-Rechnungen oder Papierrechnungen ausstellen.

Rechnungen an Unternehmen (B2B)

Ab 2028 Pflicht. Bis dahin können Sie mit Zustimmung des Empfängers noch andere Formate verwenden. Ab 2027 gilt die Pflicht für Unternehmen über 800.000 Euro Jahresumsatz.

Rechnungen an Behörden (B2G)

XRechnung ist bereits jetzt Pflicht für Rechnungen an Bundesbehörden — unabhängig davon, ob Sie Kleinunternehmer sind oder nicht.

Besonderheit: Kleinunternehmer und Umsatzsteuer

Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen aus. Das ist auch bei E-Rechnungen so — der Mehrwertsteuersatz wird mit 0% angegeben und ein entsprechender Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG aufgenommen.

RechnungNova unterstützt die Kleinunternehmerregelung vollständig — Sie wählen einfach 0% Mehrwertsteuer und der entsprechende Pflichthinweis wird automatisch auf der Rechnung angezeigt.

Unsere Empfehlung für Kleinunternehmer

Auch wenn Sie aktuell noch nicht zur E-Rechnung verpflichtet sind, empfehlen wir Kleinunternehmern, jetzt umzusteigen. Die Gründe:

Die Pflicht kommt schrittweise — besser früh als unter Druck
Viele größere Unternehmen fordern bereits heute E-Rechnungen von ihren Lieferanten
Moderne E-Rechnungssoftware ist kostenlos und einfacher als Excel
Automatische KoSIT-Validierung schützt vor Fehlern
Professionellerer Eindruck bei Geschäftskunden

Fazit

Kleinunternehmer müssen seit Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Das Versenden von E-Rechnungen ist für die meisten Kleinunternehmer noch nicht verpflichtend — wird es aber schrittweise ab 2027/2028.

Wer jetzt umsteigt, ist gut vorbereitet und profitiert sofort von professionelleren Rechnungen. Mit RechnungNova ist das kostenlos und in wenigen Minuten erledigt.

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